Hilfsmittelpool im NÖ Medienzentrum

Datum:
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Technische bzw. elektronische Hilfsmittel können Kindern mit besonderen Bedürfnissen die Teilhabe am Unterricht ermöglichen oder erleichtern.

Für unterschiedliche Arten von Behinderungen existieren verschiedene Arten von assistierenden Technologien, mit deren Unterstützung die Auswirkungen der Behinderung gemildert oder kompensiert werden können. 
Zielsetzung: 
Der Hilfsmittelpool stellt für 

  • sinnesbehinderte, 
  • körperbehinderte oder 
  • kommunikationsbehinderte Kinder 

technische Hilfsmittel (zumeist Spezialzubehör und Spezialprogramme für Computer) zur Verfügung, die eine Teilnahme am Unterricht ermöglichen oder erleichtern. 
Ausstattung des Hilfsmittelpools:
Der Hilfsmittelpool verfügt über eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Systeme, wobei der bedarfsorientierte Schwerpunkt bei Tafellesesystemen und FM-Anlagen liegt.
Im Bestand des Hilfsmittelpools befinden sich aber auch Braillezeilen und -drucker, Brailler, Lesepulte und Arbeitsplatzleuchten, elektronische Lupen, verschiedene Kommunikationssysteme, Spezialtastaturen, Taster, Joysticks, sowie Spezialsoftware wie Multitext, Boardmaker, Zoomtext und Jaws.


Organisation:

  • Der Hilfsmittelpool ist eine Einrichtung des NÖ Medienzentrums
  • Die Finanzierung erfolgt durch den NÖ Schul- und Kindergartenfonds - deshalb können Hilfsmittel erstmalig nur für Kinder jener Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, deren Erhalter eine NÖ Gemeinde ist. Das sind NÖKindergärten und "Allgemeinbildende NÖ Pflichtschulen" (nicht Bundes-, Privat-, oder Landesschulen, etc.)
  • Entlehnte Hilfsmittel verbleiben als Dauerleihgabe an der betreffenden Bildungseinrichtung, bis das Kind sie nicht mehr benötigt oder den Kindergarten bzw. die Schule verlässt.
  • Bereits für ein Kind zur Verfügung gestellte Hilfsmittel dürfen bei einem Schulwechsel in weiterführende Schulen außerhalb des Bereiches "Allgemeinbildende NÖ Pflichtschulen" mitgenommen werden, wenn der entsprechende Schulerhalter nicht in der Lage ist, das Hilfsmittel selbst zur Verfügung zu stellen.
  • In diesen Fällen ist für jedes Schuljahr eine Meldung der Weiterverwendung erforderlich!
  • Bei jedem Wechsel einer Bildungseinrichtung, der einen anderen Kindergarten- bzw. Schulerhalter zur Folge hat, muss ein neuer Antrag mit Unterzeichnung der Verleihbedingungen gestellt werden.
  • Der NÖ Hilfsmittelpool nimmt Anträge entgegen, unterstützt bei der Hilfsmittelauswahl und steht beim praktischen Einsatz beratend zur Verfügung.

    Antragstellung:
    • Die Antragstellung erfolgt für den Pflichtschulbereich durch den Schulerhalter (Download Formular-Schule siehe unten)
    • Die Antragstellung erfolgt für den Kindergartenbereich durch den Kindergartenerhalter (Download Formular-Kindergarten siehe unten)
    • Beilagen zum Antrag: 
    • Fachärztliches Gutachten
    • Sonderpädagogische Stellungnahme

Der NÖ Hilfsmittelpool informiert über das Hilfsmittelangebot und die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten und bietet Hilfestellungen beim praktischen Einsatz. 

KONTAKT:
Sachbearbeitung: Dipl. Päd. SOL Fabienne Heiden
Landesschulrat für NÖ
Rennbahnstraße 29/1/111, Stiege D
3109 St. Pölten
 
hilfsmittelpool@bildung-noe.gv.at
telefonisch erreichbar MO-MI 9:00 – 15:00 Uhr
unter 0664/88495760